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#TZExpertise

Forschung & Entwicklung ganz einfach gefördert

Über die großen Vorteile der steuerlichen Forschungsförderung für Unternehmen sprach #TZExpertise mit Dr. Adriana Reinecke, Projektträger-interne Leitung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. 

Einfach und unbürokratisch soll sie sein, die Steuerliche Forschungsförderung. Steuern und einfach? - Wie passt denn das zusammen Frau Dr. Reinecke?

Das Konzept der Steuerlichen Forschungsförderung ist alles andere als umständlich und bürokratisch – ganz im Gegenteil: Die Forschungszulage, die auf dem Forschungszulagengesetz basiert, zeichnet sich dadurch aus, dass sie für Unternehmen leicht zugänglich und einfach komplett digital zu beantragen ist. Die Forschungszulage kann nicht nur für groß angelegte Forschungsaktivitäten, sondern auch für kleinere Entwicklungsprojekte beantragt werden. Das macht sie gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv. 

Die Zulage besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 25 % der entstandenen förderbaren Aufwendungen für ein FuE-Projekt. Für die steuerliche Forschungszulage können sowohl Personalkosten bzw. bis zu einer bestimmten Höhe Eigenleistungen als auch 60 % der Kosten für Auftragsforschung geltend gemacht werden. Die Forschungszulage kann für mehrere FuE-Projekte beantragt werden, wobei die Zulage derzeit insgesamt max. 1 Mio. im Wirtschaftsjahr betragen kann.

Welche Art von Projekten kommt für eine Förderung infrage?

Die Forschungszulage ist sehr offen ausgelegt. Denn im Vergleich zu den meisten Förderprogrammen, ist die Förderung nicht auf bestimmte Technologien oder Unternehmensgruppen beschränkt. Durch diese Offenheit haben wir es mit einer enorm großen Themen- und Branchenvielfalt zu tun: von der Erforschung neuartiger Krebsvorsorgetests, über die Entwicklung nachhaltiger Baumaterialien, veganer Lebensmittel oder neuartiger Komposterde bis hin zur Weiterentwicklung von Drohnen für neue Einsatzszenarien.  

Hinzu kommen einige weitere Besonderheiten, die sie von der klassischen Projektförderung unterscheidet: Unternehmen haben einen Rechtsanspruch auf diese Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Es bestehen keine Veröffentlichungs- oder Berichtspflichten. Zudem können Projekte eingereicht werden, die bereits begonnen oder sogar abgeschlossen sind. Die Projekte können eigenbetrieblich, in Kooperation mit anderen Einrichtungen oder als Auftragsforschung durchgeführt werden. Die Anzahl der Projekte ist nicht beschränkt.  

Wir hoffen, dass in Zukunft noch mehr Unternehmen von der Forschungszulage erfahren und Anträge aus verschiedensten Wirtschafts- sowie Forschungszweigen dazukommen. 

Wenn ein Unternehmen jetzt überlegt, welche der durchgeführten Vorhaben förderbar sind, kann einfach diese Faustformel verwendet werden: Zielt das Vorhaben darauf ab, neue Erkenntnisse zu gewinnen, folgt die Umsetzung einem systematischen Plan und ist mit wissenschaftlichen oder technischen Risiken verbunden? Wenn diese Fragen bejaht werden, handelt es sich sehr wahrscheinlich um Forschung und Entwicklung und es ergibt sich somit eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Förderung.

Wie sieht der konkrete Weg für ein Unternehmen zur Förderung aus?

Das gesamte Antragsverfahren läuft digital ab und lässt sich in zwei Stufen einteilen. Im ersten Schritt wird ein Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gestellt, dieser umfasst nur circa eine DIN-A4-Seite. Die BSFZ prüft dann innerhalb von maximal drei Monaten, ob das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben den Kriterien des Forschungszulagengesetzes entspricht. 

Mit einem positiven Bescheid können Unternehmen im zweiten Schritt beim zuständigen Finanzamt die Forschungszulage für das abgelaufene Wirtschaftsjahr beantragen. 

Die Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Übersteigt die Forschungszulage die festgesetzte Steuer, wird die Differenz als Einkommen- oder als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt. Die steuerliche Forschungsförderung ist also auch für Unternehmen interessant, die sich aktuell nicht in der Gewinnzone befinden. 

Welche Rolle spielt das VDI TZ in diesem Prozess?

Wir leiten die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, welche in einem Konsortium gemeinsam mit der AiF Projekt GmbH und dem DLR Projektträger betrieben wird. Die Bescheinigungsstelle ist für die Bearbeitung und fachgerechte Prüfung aller eingehenden Anträge zuständig. Gemeinsam mit unseren Partnern habe wir das erste volldigitale Verfahren zur Forschungsförderung in Deutschland geschaffen.

Wo finden interessierte Unternehmen weitere Informationen sowie Tipps zur Antragstellung?

Erste Anlaufstelle ist die Website der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Dort können Unternehmen sich über die Voraussetzungen und das Antragsverfahren informieren. Zudem finden sie nützliche Erklärvideos, Tipps zur Antragsstellung und Praxisbeispiele von Unternehmen, die bereits von der Forschungszulage profitieren konnten. Von der Website gelangen die Unternehmen auch direkt zum Antragsportal. 

Ich kann alle interessierten Unternehmen nur zur Antragsstellung ermutigen: Einfacher kommen Unternehmen hierzulande kaum an eine Förderung.

Website der Bescheinungsstelle Forschungszulage

Info und weiterführende Links

Über die Interviewpartnerin

Dr. Adriana Reinecke ist seitens des VDI Technologiezentrums Projektträger-interne Leitung in der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die BSFZ prüft, ob es sich bei den in den Anträgen auf steuerliche Forschungsförderung beschriebenen Tätigkeiten um Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes handelt. 

Über #TZExpertise

Im Interview-Format #TZExpertise geben Expert*innen aus dem VDI Technologiezentrum regelmäßig exklusive Einblicke in ihre jeweiligen Fachbereiche sowie relevante Fragestellungen.

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