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Plattform Industrie 4.0

Data Act: Wie viel Regulierung braucht die Datenökonomie?

Vor dem Hintergrund des geplanten europäischen Datengesetzes hat die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ der Plattform Industrie 4.0 eine Publikation veröffentlicht, die kritische Punkte hervorhebt. 

Daten besser nutzbar machen – dies ist das übergeordnete Ziel des geplanten europäischen Datenschutzgesetzes „Data Act“, für das die Europäische Kommission im Februar 2022 einen Entwurf vorgelegt hat. Das Gesetz soll den Austausch und die Nutzung von Daten, die bei der Nutzung eines Produktes oder verbundenen Dienstes erzeugt werden, für alle Akteure der wirtschaftlichen Wertschöpfungskette ermöglichen und verbessern.  

Drei kritische Aspekte 

Ein Anliegen, das auch die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ der Plattform Industrie 4.0 unterstützt. Allerdings kritisiert die Arbeitsgruppe in einem neuen Papier, dass der derzeitige Gesetzesentwurf sehr stark auf Regulierung setze und viele Fragen offenlasse. Dies würde in den Augen der Autor*innen eher zu mehr Rechtsunsicherheit führen. 

Das Papier identifiziert drei entscheidende Aspekte, die adressiert werden müssen. Der erste Punkt bezieht sich auf sensible Unternehmensdaten und Geschäftsgeheimnisse. Diese könnten laut den Autor*innen durch neue Rechte für den Zugang und die Übertragbarkeit von Daten nicht mehr ausreichend geschützt sein, was es für Unternehmen deutlich weniger attraktiv mache, diese zu teilen. 

Den zweiten Punkt fasst das Papier unter dem Titel eines neuen AGB-Rechts (terms and conditions) der Datenökonomie zusammen. Schwierigkeiten bereiten vor allem die Bestrebung der EU, Anforderungen an die Vertragsgestaltung im unternehmerischen Verkehr zu formulieren. Bereits das deutsche AGB-Recht stelle Unternehmen vor Herausforderungen und schränke den zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit ein. Ein EU-weiter Regulierungsansatz, der Sanktionen für „unfaire Vertragsbedingungen“ bereithält, sei daher fragwürdig.  

Dritter und letzter Aspekt sind die Bestimmungen zum Wechsel von Cloud-Anbietern (Cloud Switching) und Interoperabilität. Die Fähigkeit effizient zwischen Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln, ist auch für die Industrie ein wichtiges Anliegen. Allerdings solle in den Augen der Autor*innen der Gesetzgeber in derartige Prozesse nur eingreifen, wenn augenscheinlich ein Marktversagen vorliegt. 

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, schlagen die Autor*innen eine enge Abstimmung der politischen Entscheidungsträger*innen mit der Industrie vor, um so gemeinsam ein angemessenes Gleichgewicht der Interessen herzustellen. Aus ihrer Sicht sollte der Fokus dabei klar auf die innovativen und technologischen Fähigkeiten der Industrie im Bereich der Datenökonomie gelegt werden, um B2B-Initiativen im Industriesektor zu unterstützen.  

Zur Publikation

Hintergrund  

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Plattform Industrie 4.0 gestaltet die digitale Transformation in der Produktion in Deutschland. Gemeinsam mit der ifok GmbH betreibt das VDI Technologiezentrum (VDI TZ) die Geschäftsstelle der Plattform und organisiert sowie koordiniert deren Aktivitäten.  

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