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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die unter www.vditz.de veröffentlichten Internetseiten der VDI Technologiezentrum GmbH. 

Dem VDI Technologiezentrum liegt viel daran, seinen Webauftritt allen Besuchenden so zugänglich wie möglich zu machen und zu gestalten. Rechtsgrundlage bildet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG.

 

Vorgaben des BFSG und dessen Einhaltung

Nach § 3 Abs. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen unter anderem bestimmte Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsakteuer anbietet oder erbringt, barrierefrei sein. Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit für Dienstleistungen richten sich nach der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. In der Verordnung finden sich insbesondere in § 12 und § 19 konkrete Anforderungen. So muss der Wirtschaftsakteuer etwa Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung in einer bestimmten Art und Weise bereitstellen.

Auch müssen Websites, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

Hierbei orientieren wir uns konkret an den Anforderungen der Internet-Richtlinie „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG 2.2). Deren international anerkannte und gültige Standards dienen uns als Handlungsmaxime bei der Weiterentwicklung unserer Onlinepräsenz. Die kontinuierlich an neue Anforderungen angepasste Richtlinie bewertet den Konformitätsstatus einer Website nach drei Prioritäten: A, AA und AAA. Unsere Inhalte sollen insofern barrierefrei sein, dass sie idealerweise der zweiten Stufe (AA) entsprechen.

 

Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit

Bereits umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Tastaturbedienbarkeit: Die gesamte Website, inklusive aller Formulare und interaktiver Elemente, ist vollständig über die Tastatur bedienbar.
  • sichtbarer Fokus zur besseren Orientierung bei Tastaturnutzung
  • Verwendung von Alternativ-Texten für Bilder
  • semantisch korrektes HTML
  • Skalierbarkeit der Inhalte (zum Beispiel durch Zoom-Funktion)
  • Einsatz von speziellen Attributen zur Unterstützung von Assistenztechnologien, inklusive korrekter Rollen und Landmarks (ARIA)
  • Deklaration der Seitensprache
  • grundlegende Screenreader-Kompatibilität
  • barrierefreie Gestaltung und Beschriftung von Formularen mit eindeutigen Labels und verständlichen Fehlermeldungen
  • zugängliche Statusmeldungen und dynamische Inhalte, die auch für Screenreader erkennbar sind

     

Feedback und Kontaktangaben

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne über unser Kontaktformular oder die folgenden Adressen mit. 

E-Mail-Adresse: vditz@vdi.de

Telefon: +49 211 6214-401

VDI Technologiezentrum GmbH
Stichwort: Website/Barrierefreiheit
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

 

Grundlagen dieser Erklärung

Die Kanzlei „Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB“ aus Düsseldorf hat Anfang 2025 eine externe Prüfung von www.vditz.de durchgeführt. Hierbei sind die Vorgaben des BFSG und der BFSGV (Verordnung zum BFSG) berücksichtigt worden; und hinsichtlich der optisch/technischen Gestaltung haben die Standards der „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG 2.2) Berücksichtigung gefunden.

 

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Verbrauchende, die geltend machen, dass ein Wirtschaftsakteur gegen eine Bestimmung des BFSG oder der BFSGV verstößt und daher das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung nicht oder nur in eingeschränkter Weise genutzt werden kann, sind berechtigt, bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zu stellen. 

Diese Schlichtungsstelle ist erreichbar unter www.schlichtungsstelle-bgg.de, unter der Anschrift „Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin“ und per E-Mail an info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Diese Erklärung wurde am 5.Januar 2026 erstellt.