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Neue Förderbekanntmachung

Staat & Verwaltung besser gegen Krisen wappnen

Eine globale Pandemie, zunehmende Extremwetterereignisse, gesellschaftlicher und digitaler Wandel sowie die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine: Staatliche Strukturen und Verwaltungen stehen insbesondere seit den letzten Jahren vor enormen Herausforderungen. Immer wieder zeigt sich, dass sie in zunehmendem Maße selbst zu Krisenmanagern werden müssen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat daher die Förderrichtlinie „Sicherstellung und Verbesserung der Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung bei krisenhaften Ereignissen“ auf den Weg gebracht, die am 14. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. 

Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung in Krisenzeiten nachhaltig sicherzustellen. Hierfür sollen zum einen staatliche Strukturen und Verwaltungen besser auf komplexe, multiple und länger anhaltende Lagen vorbereitet und zum anderen neue und bessere Lösungen für eine wirksamere Krisenprävention und -bewältigung entwickelt werden. Von besonderer Bedeutung ist es dabei, auch bereits in „normalen“ Zeiten ein Risikobewusstsein für krisenhafte Situationen und deren Auswirkungen zu schaffen. Denn viele Krisenlagen treten nicht vorhersehbar auf, können kaskadieren und sich zu Mehrfachkrisenlagen erweitern. Verwaltungen müssen dann häufig unmittelbar handlungsfähig sein und sind in besonderer Weise herausgefordert.

Ein weiterer Fokus der Förderrichtlinie liegt auf der übergreifenden Koordination und Kooperation. Damit ist ein effizientes Zusammenwirken verschiedener Verwaltungsebenen von Bund, Ländern und Kommunen über Behörden- und Zuständigkeitsgrenzen hinweg als auch die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft gemeint.

Gegenstand der Förderung

Die im Rahmen der Richtlinie geförderten, interdisziplinären Verbundprojekte sollen mit ihren angestrebten Lösungen dazu beitragen, dass das Risiko- und Krisenmanagement in Bund, Ländern und Kommunen besser ineinandergreift. Hiermit soll auch ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Resilienzstrategie der Bundesregierung geleistet werden.

Mit der Fördermaßnahme soll ein breites Spektrum an Fragestellungen adressiert werden. So kann untersucht werden, wie z. B. die Sicherheitsarchitektur auf verschiedenen staatlichen Ebenen rechtlich, strukturell, organisatorisch und kulturell aufgestellt ist, welche Herausforderungen sich daraus in Krisensituationen ergeben und wie Verbesserungen konkret erreicht werden können. In den Projekten können beispielsweise auch die Verantwortungsverteilungen im Krisen- und Katastrophenfall, die Zusammenarbeitsmöglichkeiten mit Wirtschaft und Gesellschaft oder die Eignung und Resilienz von inter- und intraorganisationalen Kommunikationsstrukturen betrachtet werden. Ein besonderer Fokus soll auch auf der Betrachtung der potenziellen eigenen Betroffenheit von Staat und Verwaltung und deren Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit liegen.

Die Forschungsansätze sollen innerhalb bestehender Strukturen darstellbare Lösungen adressieren und ihre Umsetzung beispielsweise im Sinne optimierter Prozesse demonstrieren. Zusätzlich können basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen Möglichkeiten für rechtliche oder strukturelle Veränderungen aufgezeigt werden.

Zuwendungsinformationen und Einreichungsfrist

Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf drei Jahre angelegt. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden, deren Forschungseinrichtungen, vergleichbare Institutionen und Verbände, Non-Profit-Organisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Es wird erwartet, dass die Projektkonsortien einen oder mehrere Partner aus dem Bereich der Verwaltung (Bundes-, Länder- oder kommunale Ebene) als Vollpartner (Zuwendungsempfänger) oder als assoziierte Partner umfassen.

Projektskizzen sind dem vom BMBF beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens 1. Juni 2023 in elektronischer Form über das Internetportal vorzulegen. Es wird ausdrücklich dazu geraten, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem Ansprechpartner beim Projektträger aufzunehmen. 

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