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Steuern

Garantierte Förderung für Forschung und Entwicklung

 

 

Jedes Unternehmen in Deutschland hat das Recht auf steuerliche Begünstigung seines Forschungs- und Entwicklungsprojekts. Das garantiert das Forschungszulagengesetz. Besonders schön: Der Weg dazu ist einfach und unbürokratisch.

Ein Recht auf Förderung?

Seit dem 1.1.2020 haben Unternehmen in Deutschland das Recht auf steuerliche Begünstigung ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE). Diese Form der indirekten Förderung ist in Deutschland neu und ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen mit großen Chancen verbunden. Denn jedes FuE-Projekt wird gefördert − unabhängig von Branche oder Thema.

Forschung und Entwicklung: Mehr als viele meinen

Es muss nicht immer gleich die Weltraumrakete sein, Forschung und Entwicklung beginnt viel früher. Zielt ein Projekt darauf ab, neue Erkenntnisse zu gewinnen, folgt die Umsetzung einem systematischen Plan und ist es mit wissenschaftlichen oder technischen Risiken verbunden – dann handelt es sich sehr wahrscheinlich um Forschung und Entwicklung.

Steuerliche Forschungsförderung: Zwei Schritte zum Erfolg

Damit das FuE-Projekt begünstigt wird, sind für Unternehmen zwei Schritte notwendig. Im ersten Schritt stellen sie einen Antrag auf FuE-Bescheinigung im Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich wirklich um Forschung und Entwicklung handelt. Stellt die BSFZ einen positiven Bescheid aus, können die Unternehmen den zweiten Schritt machen. Dazu beantragen sie die Anrechnung der Forschungszulage beim Finanzamt. Noch einmal praktisch aufbereitet finden Unternehmen alle relevanten Informationen dazu auf der Homepage der BSFZ.

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