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Neue Förderbekanntmachung

Anwendungen in der zivilen Sicherheit

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Projekte zur praxisnahen Entwicklung innovativer Sicherheitslösungen, um die zivile Sicherheit in Deutschland zu stärken. Das VDI Technologiezentrum (VDI TZ) betreut als Projektträger die Fördermaßnahmen.

Um bestmöglich auf Krisen und Katastrophen vorbereitet zu sein, spielen Anwender im Bereich der zivilen Sicherheit – wie Behörden, Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Hilfsorganisationen und Betreiber kritischer Infrastrukturen – eine Schlüsselrolle. Sie müssen handlungsfähig sein und über aktuelles Know-how sowie innovative Sicherheitslösungen verfügen. Dazu bedarf es einer verstärkten Beteiligung von Anwendern, Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE).

Die neue Förderrichtlinie „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ des BMBF hat daher zum Ziel, innovative und praxistaugliche Sicherheitslösungen zu realisieren, die innerhalb ziviler Sicherheitsszenarien bestehende Fähigkeitslücken der Anwender schließen. Dafür finden sich in der Förderrichtline mit dem „Modul Anwender“ und dem „Modul Unternehmen“ zwei Fördermodule, welche jeweils spezifisch auf die Bedarfe von Anwendern und Unternehmen ausgerichtet sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden anwender- oder unternehmensgeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, deren FuE-Arbeiten an konkreten aktuellen Bedarfen der Anwender orientiert sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden können. Die Vorhaben müssen dazu beitragen, die zivile Sicherheit zu stärken und einen inhaltlichen Bezug zu einem oder mehreren der Handlungsfelder des Sicherheitsforschungsprogramms aufweisen:

  • Bevölkerungsschutz stärken
  • Hybride Bedrohungen besser bewältigen
  • Sichere Versorgung unterstützen
  • Resilienz der Bevölkerung steigern
  • Sicheres Leben ermöglichen

Innerhalb dieses Rahmens ist ein breites Spektrum von Aktivitäten förderfähig – von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche. Sofern es für die spätere Umsetzung in der Praxis zielführend ist, sollen auch rechtliche Fragestellungen (z. B. Datenschutz, Haftungsfragen) sowie ethische, kulturelle und soziale Aspekte in die Arbeiten einbezogen werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Anwender sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. Einzelvorhaben sind nicht zuwendungsfähig.

Die Förderrichtlinie ist ebenso für bilaterale Projekte mit Partnern aus Österreich geöffnet. Im Fall einer Kooperation mit österreichischen Partnern ist das österreichische Sicherheitsforschungsprogramm KIRAS ebenso zu berücksichtigen

Darüber hinaus können im begründeten Ausnahmefall auch weitere ausländische Partner in das Verbundprojekt einbezogen werden, wenn deren besondere Kompetenzen oder andere Beiträge zur Erreichung der Förderziele notwendig sind.

Einreichungsfristen

Die Förderrichtlinie sieht zwei jährliche Einreichungsfristen für Projektskizzen vor: jeweils der 15. März und der 15. September. Der erste Einreichungstermin ist der 15. September 2024 und der letzte Einreichungstermin der 15. September 2029.

Die Einreichung von Skizzen im Rahmen der deutsch-österreichischen Kooperation ist nur einmal jährlich zum 15. März möglich.

Vor Einreichung einer Projektskizze wird geraten, sich an die Ansprechpersonen beim VDI TZ zu wenden.

Zur Förderbekanntmachung

Mehr Informationen und Ansprechpersonen

 

VDI TZ als Projektträger für zivile Sicherheitsforschung

Seit 2007 ist das VDI TZ vom BMBF mit der Projektträgerschaft „Zivile Sicherheitsforschung beauftragt. In dieser Rolle setzt das VDI TZ unter anderem die Fördermaßnahmen im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit – gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ um, aus deren Ziele sich die neue Förderrichtlinie ableitet.

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