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Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyse-Infrastruktur (BayFELI)

Der Freistaat Bayern unterstützt die heimische Wasserstoffproduktion mit dem neuen Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyse-Infrastruktur (BayFELI). Im Rahmen des Programms sollen bis zu 50 Elektrolyse-Anlagen in Bayern gefördert werden. Es werden die Investitionskosten für die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar verbundenen Anlagenbestandteilen zur Erzeugung von ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff mit einer Mindestleistung von 1 Megawatt gefördert. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss mit einer Förderquote von 45 Prozent.

Worauf das Programm abzielt

Das Programm liefert einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Bayerischen Wasserstoffstrategie und zum Erreichen der Ziele der Bayerischen Wasserstoff-Roadmap. Durch den kontinuierlichen Ausbau der regionalen Elektrolyse-Kapazität soll die heimische Wasserstoff-Infrastruktur mit kurzen Transportwegen gestärkt und die Abhängigkeit von Wasserstoff-Importen verringert werden. Der Aufbau heimischer Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff soll dabei vom Ausbau zusätzlicher Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Bayern begleitet werden.

VDI TZ ist Projektträger

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hat die VDI Technologiezentrum GmbH als Projektträger mit der Abwicklung des Förderprogramms beauftragt. Die Umsetzung des Programms erfolgt über entsprechende Förderaufrufe mit weiteren Informationen.

Konditionen des Förderprogramms

Ziel der Förderung ist der Ausbau von regionalen erneuerbaren Wasserstoffproduktionskapazitäten in allen Teilen Bayerns. Der Aufbau heimischer Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff soll dabei vom Ausbau zusätzlicher Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Bayern begleitet werden.

Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist offen gestaltet. Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

Die Förderrichtlinie tritt zum 27.07.2023 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2026.

Die Förderung wird im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Förderaufrufe veröffentlicht der Projektträger, die VDI Technologiezentrum GmbH, und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Investitionen in die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar damit verbundene Anlagenbestandteile zur bedarfsgerechten Erzeugung von ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff vor Ort i.S.v. Art. 2 Nr. 102c AGVO durch eine einmalige Zuwendung auf Basis des Art. 41 AGVO

Elektrolyseure mit einer Mindestleistung von 1 MW sind förderfähig. Der Elektrolyseur muss mindestens fünf Jahre lang betrieben werden und während dieser Zeit zu 100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff i.S.v. Art. 2 Nr. 102 c AGVO produzieren.

Die Beihilfeintensität für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Ausgaben beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Beihilfen für mittlere Unternehmen kann die Intensität um bis zu 10 Prozentpunkte, bei Beihilfen für kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht werden. Die Zuwendungssumme soll fünf Millionen Euro nicht überschreiten. Betriebskosten sind nicht förderfähig.

Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von der VDI Technologiezentrum GmbH als beliehenem Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Der Projektträger veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge durch.

Es wird daher empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.

Antragsstellung

Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. Informationen zur den Förderaufrufen werden auf dieser Seite kommuniziert.

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst können hierzu Projektskizzen (mit einem Umfang von maximal 10 Seiten) über das Projekt-Portal im Zeitraum des Förderaufrufs eingereicht werden. Eine Musterskizze und ein Skizzenformular finden Sie hier zum Download:

Projektskizzen stehen untereinander im Wettbewerb und werden nach Ablauf des Förderaufrufs bewertet. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Nach einer erfolgreichen Bewertung der Projektskizze werden Antragsteller zur Einreichung eines Antrags aufgefordert. Für Rückfragen aller Art steht Ihnen Ihr Projektträger gerne zur Verfügung.

    Dr. Joachim Fröhlingsdorf
    Ansprechperson

    Dr. Joachim Fröhlingsdorf

    Projektträgerschaft BayFELI
    Henry Schmidt
    Ansprechperson

    Henry Schmidt

    Fördermittelmanagement BayFELI