Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyse-Infrastruktur (BayFELI)
Der Freistaat Bayern unterstützt die heimische Wasserstoffproduktion mit dem Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyse-Infrastruktur (BayFELI). Im Rahmen des Programms wird der Ausbau von regionalen erneuerbaren Wasserstoffproduktionskapazitäten in allen Teilen Bayerns verfolgt. Es werden die Investitionskosten für die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar verbundenen Anlagenbestandteilen zur Erzeugung von ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff mit einer Mindestleistung von 1 Megawatt gefördert. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss mit einer Förderquote von 45 Prozent.
Worauf das Programm abzielt
Das Programm liefert einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Bayerischen Wasserstoffstrategie und zum Erreichen der Ziele der Bayerischen Wasserstoff-Roadmap. Durch den kontinuierlichen Ausbau der regionalen Elektrolyse-Kapazität soll die heimische Wasserstoff-Infrastruktur mit kurzen Transportwegen gestärkt und die Abhängigkeit von Wasserstoff-Importen verringert werden. Der Aufbau heimischer Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff soll dabei vom Ausbau zusätzlicher Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Bayern begleitet werden.
Förderaufrufe
Im Rahmen des 1. Förderaufrufs im Herbst 2023 konnten 12 Projekte gefördert werden.
Vom 17.Juni 2024 bis zum 09. August 2024 konnten im Rahmen eines 2. Förderaufrufs erneut Skizzen eingereicht werden. Aus den 26 eingereichten Skizze mit einem beantragten Fördervolumen von über 106 Mio. € konnten weitere 14 Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert werden.
VDI TZ ist Projektträger
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hat die VDI Technologiezentrum GmbH als Projektträger mit der Abwicklung des Förderprogramms beauftragt. Die Umsetzung des Programms erfolgt über entsprechende Förderaufrufe mit weiteren Informationen.
Projektstandorte
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat am 22. Juli 2024 in München die ersten Förderbescheide im Rahmen des Bayerischen Elektrolyseurförderprogramms übergeben. Der erste Förderaufruf des Bayerischen Elektrolyseurförderprogramms war 3,5-fach überzeichnet und hat gezeigt, dass die Wirtschaft enormes Interesse an dem Programm hat. Die Fördersumme von jeweils 5 Millionen Euro erhielten die Elektrolyseur-Projekte der in der Karte aufgeführten Unternehmen mit einer Leistung zwischen 5 und 8,5 Megawatt.
Die Steckbriefe der Projekte sind durch einen Klick auf die jeweiligen Standorte auf der Karte einsehbar.
Konditionen des Förderprogramms
Ziel der Förderung ist der Ausbau von regionalen erneuerbaren Wasserstoffproduktionskapazitäten in allen Teilen Bayerns. Der Aufbau heimischer Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff soll dabei vom Ausbau zusätzlicher Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Bayern begleitet werden.
Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist offen gestaltet. Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Die Förderrichtlinie trat zum 27.07.2023 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2026.
Die Förderung wird im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Förderaufrufe veröffentlicht der Projektträger, die VDI Technologiezentrum GmbH und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Investitionen in die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar damit verbundene Anlagenbestandteile zur bedarfsgerechten Erzeugung von ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff vor Ort i.S.v. Art. 2 Nr. 102c AGVO durch eine einmalige Zuwendung auf Basis des Art. 41 AGVO.
Gefördert werden können Elektrolyseure mit einer Mindestleistung von 1 MW. Der Elektrolyseur muss mindestens fünf Jahre lang betrieben werden und während dieser Zeit zu 100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff i.S.v. Art. 2 Nr. 102 c AGVO produzieren.
Die Beihilfeintensität für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Ausgaben beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Beihilfen für mittlere Unternehmen kann die Intensität um bis zu 10 Prozentpunkte, bei Beihilfen für kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht werden. Die Zuwendungssumme soll fünf Millionen Euro nicht überschreiten. Betriebskosten sind nicht förderfähig.
Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von der VDI Technologiezentrum GmbH als beliehenem Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Der Projektträger veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge und die Erstellung der Zuwendungsbescheide durch.
Es wird daher empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.
Antragsstellung
Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. Informationen zur den Förderaufrufen werden auf dieser Seite kommuniziert.