Bescheinigungsstelle Forschungszulage: Innovationskraft von Unternehmen stärken
Seit Januar 2020 ist die steuerliche Forschungsförderung von Unternehmen ein Rechtsanspruch. Im Konsortium mit zwei Partnern verantwortet das VDI TZ die Umsetzung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und ebnet damit den Weg zu mehr Forschung und Entwicklung in Deutschland.
Egal ob Luftfahrt-Unternehmen aus Bayern, Familienbetrieb aus Thüringen oder Medizin-Start-up aus Berlin – allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen steht die steuerliche Forschungszulage für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche zur Verfügung. Die Zulage besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der entstandenen förderbaren Aufwendungen, aktuell bis zu maximal 1 Million Euro pro Jahr. Damit Unternehmen die Unterstützung erhalten, hilft das VDI TZ durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) unkompliziert mit einem intuitiven Antragsverfahren weiter.
Forschung und Entwicklung ganz einfach gefördert
In einem Konsortium mit der AiF Projekt GmbH und dem DLR Projektträger verantwortet das VDI TZ die Umsetzung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Wir bewerten hier Anträge von Unternehmen, die eine steuerliche Förderung für ihre eigenen Forschungen in Anspruch nehmen wollen. Unsere Expertise bildet die Entscheidungsgrundlage für die Finanzämter.
Um Unternehmen den Zugang zur Forschungszulage so einfach wie möglich zu gestalten, hat die BSFZ unter der Federführung des VDI TZ ein nutzerfreundliches, volldigitales Antragsverfahren entwickelt. Im ersten Schritt wird der Antrag online gestellt. Dieser umfasst nur circa eine DIN-A4-Seite. Die BSFZ prüft dann innerhalb von maximal drei Monaten, ob das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben den Kriterien des Forschungszulagengesetzes entspricht.
Die Intention hinter der Anlaufstelle ist klar: Unternehmen zu motivieren, verstärkt in Forschung und Entwicklung zu investieren. Auch für Start-ups, die sich gerade am Markt etablieren, ist die Forschungszulage eine attraktive Unterstützung.
BSFZ-Siegel hebt innovative Unternehmen
Das BSFZ-Siegel zeichnet Unternehmen aus, welche die Förderung durch die Forschungszulage erhalten, und ist ein klares Zeichen für die Innovationskraft nach außen. Vergeben wird das exklusive Siegel in zwei Varianten: eines für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung (FuE) eigenbetrieblich durchführen und eines für die Unternehmen, die ihr Innovationsnetzwerk nutzen, um ihre Forschung und Entwicklung vollständig in Auftrag zu geben.
Wo finden Unternehmen weitere Informationen?
Auf der Website der Bescheinigungsstelle Forschungszulage können sich Unternehmen über die Voraussetzungen und das Antragsverfahren informieren. Neben dem Antragsportal finden sie nützliche Erklärvideos, Tipps zur Antragsstellung und Praxisbeispiele von Unternehmen, die bereits von der steuerlichen Forschungszulage profitieren konnten.
