Abgelaufene Bekanntmachungen
11.09.2007 - 15.04.2009
"KMU-innovativ: Nanotechnologie" (NanoChance)
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING" insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. ...weiterlesen
05.11.2008 - 27.03.2009
Gesellschaftliche Dimensionen der Sicherheitsforschung
Mit dieser Bekanntmachung verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, Forschung zu gesellschaftlichen Dimensionen in der zivilen Sicherheit zu fördern. Erwartet werden eigenständige Projekte zu Entwicklungen der gesellschaftlichen Sicherheitskultur und institutionellen Sicherheitsarchitektur. Mehr Informationen zu dieser Bekanntmachung im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms der Bundesregierung unter:
http://www.bmbf.de/foerderungen/13124.php
Den Vordruck zur Erstellung einer Projektskizze als Download (Word-Datei) finden Sie hier.
11.09.2007 - 15.10.2008
"KMU-innovativ: Nanotechnologie" (NanoChance)
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken. ...weiterlesen
20.05.2008 - 20.08.2008
Werkstofftechnologien von morgen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 20. Mai 2008 eine Rahmenbekanntmachung zur Förderung wissenschaftlicher Vorprojekte im Bereich innovativer Werkstofftechnologien veröffentlicht.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung startete das BMBF einen 1. Aufruf zur Einreichung von Projektskizzen, für den die Themengebieten „Elektroaktive Polymere“ und „Thermoelektrika“ ausgewählt wurden. Vorlagefrist ist der 20.8.2008. ...weiterlesen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Förderrichtlinien zu Ihrer Information dienen, dieses Angebot aber keine amtliche Bekanntmachung darstellt. Rechtlich verbindlich ist allein die im Bundesanzeiger verkündete Fassung.






